Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Wolfsburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Wolfsburg
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Gesundheit - Gesundheitsamt
Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
05361 28-1234
servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Gebühren (amtlich)
Die Kosten einer Gesundheitsbelehrung betragen 26€ Manche Personengruppen sind zahlungsbefreit, zum Beispiel: - Schüler*innen im Schulpraktikum - Ehrenamtlich Tätige sind zahlungsbefreit, wenn sie über einen Ehrenamtsausweis oder alternativ einen Ehrenamtsnachweis verfügen und diesen hochladen. Dies können zum Beispiel auch Tätige im Zivil- und Katastrophenschutz sein. Sollten die Kosten vom Arbeitgeber/Träger übernommen werden, so lassen Sie sich diese bitte im Nachhinein von diesem erstatten (eine Quittung können Sie nach Abschluss der Belehrung ausdrucken)
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
Um die Online-Belehrung durchführen zu können, benötigen Sie ein BundID-Konto. Die Erstellung des Kontos ist kostenlos und erfordert lediglich eine E-Mail-Adresse. Im Anschluss nehmen Sie an einer Belehrung teil. Nachdem Sie den Antrag mit Ihren Daten ausgefüllt haben, werden Ihnen Videosequenzen vorgespielt. Auf Grundlage dieser Sequenzen müssen Sie anschließend Fragen beantworten. Fragen, die Sie falsch beantworten, können Sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß dem Infektionsschutzgesetz belehrt worden sind und dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Nach Abschluss der Belehrung und Bezahlung der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung zum Download bereitgestellt. Wenn Sie angegeben haben, zahlungsbefreit zu sein, wird Ihre Kostenbefreiung erst geprüft und Sie erhalten nach wenigen Tagen Ihre Bescheinigung über Ihr BundID-Konto.
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Wie stehen die Gebühren in Wolfsburg im Vergleich?
| Wolfsburg | 26,00 € |
| Niedersachsen | 1,00 € – 27,00 € |
| Deutschland (6.527 Städte) | 1,00 € – 49,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wolfsburg?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wolfsburg erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wolfsburg online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Wolfsburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.