Eheschließung anmelden in Witten: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Witten
Personenstandsangelegenheiten · Witten
Marktstraße 16, 58452 Witten
standesamt@stadt-witten.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung: • gültigen Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
• Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet. • Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt. • Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend. • Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise • eine bestehende Ehe oder • ein Verwandtschaftsverhältnis. • Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus. • Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich. • Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben die Eheschließung angemeldet. • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
So läuft es ab
• Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung. • Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten. • Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten. • Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese. • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein. • Sie erhalten eine Eheurkunde. Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen: • Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben. • Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. • Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären. • Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben. • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. • Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. • Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Bearbeitungsdauer
• Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag. • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.
Gut zu wissen
Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt. Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein. Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen. Heiraten können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnsitz. Trauen Sie sich doch in Witten! Das Standesamt finden Sie im Rathaus, Marktstraße 16. Trauungen werden im Haus Witten durchgeführt (s. Traukalender). Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt. Das ist in der Regel das Standesamt ihres Wohnsitzes. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich. Ihren Wunschtermin können Sie bei uns bereits 12 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit reservieren. Nutzen Sie hierfür unseren Traukalender online. Über die Reservierungsmodalitäten unterrichten wir Sie gerne. Damit Sie Ihren Wunschtermin auch bekommen empfehlen wir, diesen so früh wie möglich zu reservieren.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Witten erledigen?
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Weitere Behördengänge in Witten:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheschließung anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.