Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Winsen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Winsen
Führerscheinstelle · Winsen
Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
+49 4171 693-855
fuehrerscheinstelle@lkharburg.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Kopie des Personalausweises • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen) • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen • Eignungsnachweise • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt): • Erste-Hilfe-Nachweis • Sehtest • für Klasse C1, C1E, C und CE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • für Klasse D1, D1E, D und DE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • Gutachten über besondere Anforderungen • Führungszeugnis der Belegart "0"
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Winsen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
• Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder • Erste-Hilfe-Nachweis • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
So läuft es ab
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Gut zu wissen
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Allgemeine Informationen "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen." (§ 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz) Voraussetzungen • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland • Das erforderliche Mindestalter erreichen (siehe unten Ziffer 2a) • Zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet (Die Kraftfahreignung wird zunächst bei allen Antragstellern positiv unterstellt; es sei denn, es liegen Tatsachen oder Hinweise vor, die Eignungsbedenken begründen!) • Ausbildung durch einen amtlich anerkannten Fahrlehrer aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften (Nachweis durch Vorlage der Ausbildungsbescheinigung, die am Ende der Ausbildung vom Fahrlehrer ausgestellt wird) • Nachweis der Befähigung durch Ablegung der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung • Erklärung, dass keine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt worden ist. Regelungen über das Mindestalter Die Regelungen des § 10 Fahrerlaubnisverordnung legen …
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Winsen?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Winsen erledigen?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Winsen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.