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Nebenwohnsitz anmelden in Wiesbaden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Wiesbaden bei: Kassen- und Steueramt · Wiesbaden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Wiesbaden

Kassen- und Steueramt · Wiesbaden

Hasengartenstraße 25, 65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

0611 313270

kassen-und-steueramt@wiesbaden.de

Gebühren (amtlich)

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen. In der Stadt Wiesbaden ist die Bemessungsgrundlage der Steuer die jährliche Nettokaltmiete. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Juli 2024 fünfzehn Prozent der Bemessungsgrundlage. Ist die Wohnung in Eigentum oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen, wird die Nettokaltmiete auf Grundlage der für vergleichbare Räume zu zahlenden Miete geschätzt. Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die angeforderten Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen lassen. Ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat können Sie schriftlich unter Angabe des Buchungszeichens erteilen. Das entsprechende Formular befindet sich unter den Formularen „SEPA-Basis-Lastschriftmandat“. Da das Formular unterschrieben sein muss, ist eine Rücksendung auf dem Postweg oder per Fax erforderlich.

Voraussetzungen

Kommunen in Hessen entscheiden eigenständig über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich.

Gut zu wissen

Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet. Ausnahmen: Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa für alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen überwiegend nutzen oder für Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen. Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung. Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie die Steuererklärung für die Zweitwohnungsteuer von uns zugeschickt.

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Wiesbaden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen. In der Stadt Wiesbaden ist die … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Wiesbaden erledigen?
Zuständig ist: Kassen- und Steueramt · Wiesbaden, Hasengartenstraße 25, 65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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