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Vaterschaftsanerkennung in Wetter (Ruhr): Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Wetter (Ruhr) bei: Fachdienst 3/2 Jugend · Wetter (Ruhr). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wetter (Ruhr)

Fachdienst 3/2 Jugend · Wetter (Ruhr)

Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr)

Bereich Personenstandswesen · Wetter (Ruhr)

Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr)

standesamt@stadt-wetter.de

Gebühren (amtlich)

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei. Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.

Benötigte Unterlagen

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)

Voraussetzungen

• Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden. • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde. • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung). • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam. • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen. • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

So läuft es ab

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden. • Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein. • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern. Insbesondere wird geprüft: • Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes • Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten • Etwaige frühere Statusfeststellungen • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf. • Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet • Nutzen Sie den Online-Service „Vaterschaftsanerkennung“ und machen Sie hier entsprechende Angaben. • Die Vaterschaftsanerkennung erfordert schriftliche Erklärungen, deren Unterschrift bestätigt werden muss. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Kindesmutter können gemeinsam oder in einem getrennten Termin abgeben werden. • Sofern die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung vorliegen, erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift für Ihre Unterlagen. • Sofern das Kind bereits geboren ist, wird dem Geburtsstandesamt des Kindes eine beglaubigte Abschrift der Erklärung zugehen.

Bearbeitungsdauer

• Einzelfallabhängig Auf Grund der individuellen persönlichen Verhältnisse kann keine generelle Aussage zur Bearbeitungszeit getroffen werden. Bei einer Konstellation, bei der beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind und noch nie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft waren, alle geforderten Unterlage vorliegen, ist mit einer Bearbeitungszeit von ungefähr 5 Werktagen zu rechnen.

Gut zu wissen

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung. Allgemeine Informationen In jedem Jugendamt der Bundesrepublik Deutschland können kostenfrei Beurkundungen vorgenommen werden. Diese betreffen insbesondere: • die Anerkennung der Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter und ggf.

Häufige Fragen

Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Wetter (Ruhr)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei. Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Wetter (Ruhr) erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 3/2 Jugend · Wetter (Ruhr), Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Vaterschaftsanerkennung“ in Wetter (Ruhr) online?
Für Wetter (Ruhr) ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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