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Nebenwohnsitz anmelden in Werl: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Werl bei: Bürgerbüro · Werl.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Werl

Bürgerbüro · Werl

Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl

02922 800-3212

buergerbuero@werl.de

Bürgerbüro · Werl

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02922 800-3212

buergerbuero@werl.de

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Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl

02922 800-3298

02922 800-3212

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Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl

buergerbuero@werl.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Herzlich Willkommen in Werl Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung! Infoblatt Adressänderung Hier noch ein paar Tipps: • Restabfall- und Biomüllsäcke sowie Biomüllgefäße sind bei uns an der Rathausinformation käuflich zu erwerben. • Außerdem können Sie dort einen Berechtigungsschein für den Sperrmüll erwerben. Herzlich Willkommen in Werl Anmeldung im Bürgerbüro: Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro für: • Anmeldung Anmeldung mit der Online-Funktion des Personalausweises Bitte schauen Sie unter den Punkt „Notwendige Unterlagen“, um zu erfahren, welche Dokumente zur Anmeldung benötigt werden. Infoblatt Adressänderung Hier noch ein paar Tipps: • Restabfall- und Biomüllsäcke sowie Biomüllgefäße sind bei uns an der Rathausinformation käuflich zu erwerben. • Außerdem können Sie dort einen Berechtigungsschein für den Sperrmüll erwerben.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Werl erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Werl, Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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