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Wohnsitz abmelden in Werdau: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Werdau bei: Fachbereich 1 - Finanzverwaltung · Werdau. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Werdau

Fachbereich 1 - Finanzverwaltung · Werdau

Markt 10-18, 08412 Werdau

+49 3761 594227

fachbereich1@werdau.de

Benötigte Unterlagen

• bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung • Hundesteuermarke • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Werdau — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

So läuft es ab

Sie können die Abmeldung Ihres Hundes online ( siehe —> Onlineantrag, soweit in Amt24 verfügbar ), schriftlich oder persönlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund online oder schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise übersenden. Für die schriftliche oder persönliche Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt ( siehe auch —> Formulare und weitere Angebote ).

Fristen

Folgende Besonderheiten gelten für die Hundesteuer in der Stadtverwaltung Werdau: Die Stadt Werdau erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Werdau (Hundesteuersatzung) vom 4. November 2004, zuletzt geändert mit der 2. Änderungssatzung vom 29.10.2015. Der Besteuerung unterliegt das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Die Hundehaltung ist innerhalb von 2 Wochen der Stadtverwaltung Werdau, Fachdienst Steuern anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Telefonische Ab- und Anmeldungen werden nicht anerkannt. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und ist immer am 15. Februar für das ganze Kalenderjahr fällig.

Gut zu wissen

Hundesteuer - Abmeldung der Hundehaltung

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Werdau erledigen?
Zuständig ist: Fachbereich 1 - Finanzverwaltung · Werdau, Markt 10-18, 08412 Werdau. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Werdau online?
Für Werdau ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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