Einbürgerung beantragen in Weingarten: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Weingarten kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Staatsangehörigkeitswesen · Karlsruhe
Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe
einbuergerung@landratsamt-karlsruhe.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiges Ausweisdokument (nationaler Reisepass oder anderes anerkanntes Identitätsdokument mit Lichtbild wie zum Beispiel Personalausweis oder ID-Karte) • Nachweise zum Personenstand • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung und über die Altersvorsorge • Bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts bzw. bei gemeinsamer elterlicher Sorge Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Weingarten — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
• Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland auf. Ihr Aufenthalt muss auf Dauer angelegt sein. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt. • Handlungsfähigkeit oder gesetzliche Vertretung liegt vor. • Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis. • Wenn Sie bei der Einbürgerung mindestens 16 Jahre alt sind: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Dies schließt auch die Erklärung gegen verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskriegs ein. • Sie finanzieren den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe). Der Bezug von Kindergeld steht der Einbürgerung grundsätzlich nicht entgegen. • Sie sind straffrei. Außer Betracht bleiben: Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen, Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden. Nie außer Betracht bleiben Verurteilungen wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Tat. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
So läuft es ab
Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eine Antragstellung ist durch schriftlichen Antrag oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich, wenn die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde diese Möglichkeit freigegeben hat. Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die Staatsangehörigkeitsbehörde dessen Abschluss ab. Die Staatsangehörigkeitsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt • das Landesamt für Verfassungsschutz • die Polizei • das Sozialamt • die Bundesagentur für Arbeit und • weitere Stellen.
Gut zu wissen
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen. Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet. Bitte beachten Sie , dass sich insbesondere aufgrund der gesetzgeberischen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Antragszahlen bei der Einbürgerungsbehörde sprunghaft und außerordentlich stark erhöht haben, weshalb längere Wartezeiten leider unvermeidbar sind. Bis Ihr Antrag in Bearbeitung kommt, wird es daher voraussichtlich ca. 21 - 23 Monate dauern. Derzeit werden Anträge, welche im Zeitraum Juni/Juli 2024 eingegangen sind, bearbeitet. (Stand 31.03.2026) – Aktualisierung erfolgt quartalsweise) Wir werden uns nach Überprüfung des Antrages erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten, bis dahin von Anfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen. Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Weingarten erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Weingarten online?
Weitere Behördengänge in Weingarten:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.