Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Wegberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Wegberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Gesundheitsschutz · Heinsberg
Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Mo, Mi 08:00-15:00 · Di 08:00-12:00 · Do 08:00-17:00 · Fr 08:00-11:45 (lt. OpenStreetMap)
+49 2452 133610
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Stand: 1. Juni 2024 Nach den Vorschriften des IfSG unterliegen Personen unter den dort gesetzlich normierten Vorgaben beim Vorliegen bestimmter Krankheiten oder Krankheitssymptome einem Tätigkeitsverbot für den Umgang mit Lebensmitteln (§ 42 IfSG) . Personen, die gewerbsmäßig (d.h. im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit) • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen unmittelbar in Berührung kommen oder • die in Küchen von Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden benötigen vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt und eine Bescheinigung darüber (§ 43 IfSG) .
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Gut zu wissen
Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wegberg erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wegberg online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Wegberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.