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Kirchenaustritt erklären in Wedemark: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Wedemark bei: Standesamt · Wedemark.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Wedemark

Standesamt · Wedemark

Gottfried-August-Bürger-Str. 1, 30900 Wedemark

05130 581-382

standesamt@wedemark.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Voraussetzungen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen ACHTUNG! Kirchenaustritte sind, entgegen gewerblicher Anzeigen im Internet, derzeit noch NICHT online gesetzlich zugelassen! Ein Kirchenaustritt ist eine Beurkundung, die vor einer Urkundsperson erklärt werden muss. Dazu ist es erforderlich, dass diese Person persönlich erscheint und ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklärt und unterschreibt. Sie kann nicht von einer dritten Person vertreten werden. Eine formlose schriftliche Erklärung ist nicht zulässig. Der Kirchenaustritt ist entweder im Standesamt des Wohnsitzes oder vor einem Notar gegen Vorlage des Personalausweises zu erklären.

So läuft es ab

• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Gut zu wissen

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Wedemark erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Wedemark, Gottfried-August-Bürger-Str. 1, 30900 Wedemark. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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