Amtliche Beglaubigung in Warendorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Warendorf
Team Bürgerbüro und Standesamt · Warendorf
Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf
02581 54-1333
teambuergerbuero@warendorf.de
Gebühren (amtlich)
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Beim Bürgerbüro können amtliche Beglaubigungen und Unterschriftenbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten) vorgenommen werden. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. Bitte beachten Sie: • Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat. • Ausländische Dokumente (auch mit Übersetzung) werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt • Kopien können gerne bereits mitgebracht werden • Das Original ist vorzulegen
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Warendorf?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Warendorf erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Warendorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.