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Amtliche Beglaubigung in Warendorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Warendorf bei: Team Bürgerbüro und Standesamt · Warendorf.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Warendorf

Team Bürgerbüro und Standesamt · Warendorf

Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf

02581 54-1333

teambuergerbuero@warendorf.de

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

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Benötigte Unterlagen

Beim Bürgerbüro können amtliche Beglaubigungen und Unterschriftenbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten) vorgenommen werden. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. Bitte beachten Sie: • Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat. • Ausländische Dokumente (auch mit Übersetzung) werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt • Kopien können gerne bereits mitgebracht werden • Das Original ist vorzulegen

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Warendorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Warendorf erledigen?
Zuständig ist: Team Bürgerbüro und Standesamt · Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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