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Jagdschein beantragen in Waiblingen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Waiblingen bei: Stadt Waiblingen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Waiblingen

Stadt Waiblingen

Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen

07151/5001-0

rathaus@waiblingen.de

Gebühren (amtlich)

Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest. Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an: • für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45 • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35 Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für • Jagdförderung • jagdliche Forschung • wildbiologische Forschung • Wildschadensverhütung

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Benötigte Unterlagen

• Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung) • Personalausweis • zwei Lichtbilder • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens: • 500.000 Euro für Personenschäden und • 50.000 Euro für Sachschäden Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Jagdschein sind: • Mindestalter: 16 Jahre • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung) • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.

So läuft es ab

Sie müssen den Jagdschein beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Dort bekommen Sie Ihren Jagdschein sofort ausgestellt oder ihn später mit der Post zugesandt. Sie können den Antrag auch schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen. Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

Gut zu wissen

Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten. Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen. Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Waiblingen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest. Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an: • für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45 • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35 Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Waiblingen erledigen?
Zuständig ist: Stadt Waiblingen, Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Waiblingen online?
Für Waiblingen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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