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Bildung und Teilhabe beantragen in Villingen-Schwenningen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Villingen-Schwenningen bei: Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe · Villingen-Schwenningen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Villingen-Schwenningen

Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe · Villingen-Schwenningen

Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen

07721 913 7050

ass@lrasbk.de

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Benötigte Unterlagen

• Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf: • Schulbescheinigung • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: • Bestätigung der Teilnahme • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung: • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung • Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten: • Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

So läuft es ab

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Gut zu wissen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können: • Mittagessen Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung • Lernförderung Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung • Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf) Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein), • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit) • Tagesausflüge und Klassenfahrten Übernahme der Kosten für: • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Villingen-Schwenningen erledigen?
Zuständig ist: Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe · Villingen-Schwenningen, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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