Einbürgerung beantragen in Viersen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Viersen
Gebühren (amtlich)
Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen. • Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 € für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Reiseausweis für Staatenlose • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
Voraussetzungen
• Sie müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Einbürgerung stellen. • Sie müssen • mindestens 16 Jahre alt oder • gesetzlich vertreten sein. • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos. • Sie wurden in Deutschland geboren. • Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland. • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus. • gültiger Pass, Ausweis • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel • Lebenslauf für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben • aktuelles Passfoto • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (aus Heimatland ggf. mit Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer, ggf. mit Apostille, Legalisation) • aktuelle Abschrift aus dem Eheregister (aus Heimatland ggf. mit Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer, ggf. mit Apostille, Legalisation) • Zeugnisse, Zertifikate etc. zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (mind. Niveau B1 im Gesamtergebnis und in allen Teilbereichen) Kinder: Die letzten 4 Versetzungszeugnisse bzw. eine Bestätigung des Kindergartens über die altersgemäße Sprachentwicklung in der deutschen Sprache • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest bzw. Test "Leben in Deutschland" mit mindestens 17 von 33 Punkten oder nachweislicher Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule) • aktueller Tätigkeitsnachweis – auch der Ehegattin / des Ehegatten (z.B. Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung) • aktueller und vollständiger Nachweis, aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt bestritten wird (z.B.
Gut zu wissen
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse • keine erheblichen Vorstrafen • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu …
Wie stehen die Gebühren in Viersen im Vergleich?
| Viersen | 255,00 € / 51,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 38,00 € – 255,00 € |
| Deutschland (10.051 Städte) | 38,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Viersen?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Viersen erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Viersen online?
Weitere Behördengänge in Viersen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.