Amtliche Beglaubigung in Viernheim: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Viernheim kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Stadt Viernheim - Bürgermeister - Bürgerbüro
Kettelerstraße 1B, 68519 Viernheim
115
buergerbuero@viernheim.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
06151 12-5302
internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Dokumente: € 3,00 (pro Beglaubigung + 0,20 Euro pro erstellte Kopie) und € 6,00 selbstkopierte Urkunde bis 10 Seiten. Urkunde mit mehr als 10 Seiten-je Seite = € 0,60. Gebührenfrei für Rentenzwecke (Nachweis erforderlich) Unterschrift: € 6,00
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Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gut zu wissen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille. Die Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift wird bei der Gemeindeverwaltung amtlich beglaubigt bzw. bestätigt. Bei der Unterschriftsbestätigung wird bestätigt, dass der Unterzeichnende persönlich unterschrieben hat. Hinweis : Über die Richtigkeit der unterschriebenen Urkunde oder deren Inhalt werden dabei keine Feststellungen getroffen. Nur amtliche Unterschriftsbeglaubigung (keine Inhaltsbeglaubigung). Keine öffentliche Beglaubigung. Ausnahmen: Keine Personenstandsurkunden. Bestätigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nur für Rentenzwecke
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Viernheim?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Viernheim erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Viernheim online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Viernheim:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.