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Bildung und Teilhabe beantragen in Verl: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Verl bei: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Verl kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh

Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh

05241 85-4469

but@kreis-guetersloh.de

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Benötigte Unterlagen

Welche Leistungen gibt es für mein Kind? Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule. Diese Angebote im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) werden mit einem monatlichen Betrag von bis zu 15 € (180,00 € im Jahr) unterstützt. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. • Vereinsbeiträge: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur • Unterrichtskosten: In künstlerischen Fächern, wie beispielsweise Instrumentalunterricht (teilweise auch in Musikklassen) oder Kunstunterricht • Kurse: Ein vielfältiges Angebot an Kursen von Schwimmkursen bis hin zu Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Babyschwimmen wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern • Freizeiten: Teilnahmekosten an gemeinschaftlichen Freizeiten anerkannter Anbieter. Das können Ferienfreizeiten, Sportkamps oder kirchliche Angebote sein bei denen das gemeinschaftliche Erleben im Vordergrund steht. Leistungen für Bildung in Schule, Kita oder Kindertagespflege: Leistungen für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule oder Berufsschule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Aber auch für Kitakinder oder Kinder in der Tagespflege. • Schulbedarf: Mit dem Schulbedarfspaket können Schulmaterialien wie beispielsweise Schulranzen, Stifte, Taschenrechner, Kopierkosten und Mappen finanziert werden. Der Betrag wird jährlich angepasst und jeweils im August und im Februar ausgezahlt. Zur Einschulung und ab dem 16. Lebensjahr reichen Sie bitte eine aktuelle Schulbescheinigung ein. • Ausflüge und Klassenfahrten von der Schule, Kindertagesstätte (Kita) oder Tagespflege: Wenn die Schule, die OGS, Kita oder Tagespflege mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, können die Kosten übernommen werden. Übernommen werden die Kosten der Fahrt oder des Ausflugs, nicht jedoch Kosten für Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise Rucksäcke oder das Taschengeld. • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort: Die Schule, die Kita oder die Tageseltern bieten ein regelmäßiges, gemeinsames Mittagessen an? Dann können die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig übernommen werden.

Voraussetzungen

Wer kann Leistungen bekommen? Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: • Grundsicherung, • Kinderzuschlag, • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), • Wohngeld oder • Asylbewerberleistungen Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Aber auch Kitakinder oder Kinder in der Tagespflege. Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

So läuft es ab

Sie haben noch keine Bildungskarte für Ihr Kind und beziehen Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen? Dann stellen Sie bitte über unser Onlineangebot einen Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Sie haben noch keine Bildungskarte für Ihr Kind und bekommen Leistungen vom Jobcenter? Teilen Sie uns kurz mit, dass Sie die Bildungskarte für Ihr Kind benötigen. Dazu genügt eine kurze Information über die Jobcenter App, das Onlineangebot oder per E-Mail an but@kreis-guetersloh.de.

Gut zu wissen

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Verl erledigen?
Zuständig ist: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Verl online?
Für Verl ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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