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Aufenthaltstitel verlängern in Unterhaching: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Unterhaching bei: Landratsamt München — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 € / 96,00 € / 93,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Unterhaching kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landratsamt München

Mariahilfplatz 17, 81541 München

+49 89 6221-0

poststelle@lra-m.bayern.de

Gebühren (amtlich)

Erteilung: • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro Verlängerung: • von bis zu drei Monaten: 96 Euro • von mehr als drei Monaten: 93 Euro

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Benötigte Unterlagen

• Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen: • gültiger Pass • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt • Immatrikulationsbescheinigung • Nachweis über Krankenversicherungsschutz • ggf. weitere Unterlagen

Voraussetzungen

Die Einreise zum Studium setzt grundsätzlich ein hierzu berechtigendes Visum der deutschen Auslandsvertretung voraus.  Weitere Voraussetzungen sind unter anderem: • die erfüllten Hochschulzugangsvoraussetzungen • Nachweis über die Zulassung zum Studium an einer Universität/Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung • der Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ggf. durch ein Sperrkonto oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Link für die Finanzierung des Studiums auf dem Portal Make it in Germany s. unten) – für den Nachweis sieht das Gesetz in Anlehnung an die Regelungen zum Bedarf im Bundesausbildungsförderungsgesetz Erleichterungen vor  • ausreichender Krankenversicherungsschutz.

So läuft es ab

Die Erteilung Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Gut zu wissen

Einem ausländischen Studierenden kann zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium kann an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen) oder vergleichbaren Ausbildungsstätten, an Berufsakademien sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkollegs durchgeführt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Diesen Anforderungen genügt beispielsweise ein Abend,- Wochenend- oder Fernstudium nicht. • Der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundene Ausbildungsphasen sowie studienvorbereitende Maßnahmen und das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Studienvorbereitende Maßnahmen sind der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn der Ausländer zu einem Vollzeitstudium zugelassen worden ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, und der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn die Annahme zu einem Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung nachgewiesen ist. • Dem Vollzeitstudium zuzurechnen sind auch die hierfür erforderlichen Vorbereitungskurse und Pflichtpraktika sowie postgraduale Studiengänge wie etwa Master- und Promotionsstudiengänge sowie • anschließende praktische …

Wie stehen die Gebühren in Unterhaching im Vergleich?

Unterhaching100,00 € / 96,00 € / 93,00 €
Bayern93,00 € – 100,00 €
Deutschland (6.001 Städte)27,60 € – 100,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Unterhaching?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Erteilung: • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro Verlängerung: • von bis zu drei Monaten: 96 Euro • von mehr als drei Monaten: 93 Euro
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Unterhaching erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Aufenthaltstitel verlängern“ in Unterhaching online?
Für Unterhaching ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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