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Nebenwohnsitz anmelden in Übach-Palenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Übach-Palenberg bei: Bürgerbüro · Übach-Palenberg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Übach-Palenberg

Bürgerbüro · Übach-Palenberg

Rathausplatz 4, 52531 Übach-Palenberg

Mo-Fr 08:30-12:00, Mo-Do 14:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)

02451 979-3300

buergerbuero@uebach-palenberg.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie nach Übach-Palenberg gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier anmelden. Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es bei einem Zuzug aus dem Inland aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen. Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im Bürgerbüro erfolgt sein. Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ist die Mitwirkung des Wohnungsgebers bei einer An- oder Ummeldung wieder eingeführt worden. Das bedeutet, dass in diesen Fällen immer eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Wohnungsgebende sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso erforderlich wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweise). Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Bei getrenntlebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn die minderjährige Person aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt wegzieht. Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden. Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen , kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen und es müssen alle Personen, die mitgezogen sind, persönlich erscheinen.

Fristen

Wichtiger Hinweis für Fahrzeughalter Denken Sie bitte daran, bei einem Wohnungswechsel auch die Halteranschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen. Bei Umzügen innerhalb des Kreises Heinsberg kann die Änderung direkt bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro erfolgen (Gebühren: 10,80 € je Zulassungsbescheinigung). Ansonsten droht ihnen z.B. bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Übach-Palenberg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Übach-Palenberg, Rathausplatz 4, 52531 Übach-Palenberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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