Nebenwohnsitz anmelden in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Trier
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Pass/Meldewesen, Staatsangehörigkeiten - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Viehmarktplatz 20, 54290 Trier
115
buergeramt@trier.de
Benötigte Unterlagen
• Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten. • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Ausweis • Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers oder des Eigentümers
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
So läuft es ab
Anmeldung • erfolgt persönlich • auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Trier erledigen?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Trier:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.