Amtliche Beglaubigung in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Trier
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Pass/Meldewesen, Staatsangehörigkeiten - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Viehmarktplatz 20, 54290 Trier
115
buergeramt@trier.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. • 5,00 Euro Beglaubigung je Schriftstück • 15,00 Euro für öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen je Schriftstück Zahlungsart • Bar oder mit EC-Karte gebührenfrei • kostenfrei für Beglaubigungen von Dokumenten (wie Zeugnisse) für Schüler und Studenten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises • gilt bis zu drei Beglaubigungen • ab der vierten Beglaubigung entfällt die Gebührenbefreiung • für gemeinnützige Vereine bei Nachweis eines Freistellungsbescheides durch das Finanzamt gebührenfrei
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gut zu wissen
Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden. Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird. Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind. Unterschriften auf Reisevollmachten für alleinreisende Kinder • Unterschriften auf Reisevollmachten für Kinder, die nicht mit den Eltern reisen, können vom Bürgeramt nicht mehr beglaubigt werden • Diese Unterschriften müssen von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt werden
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Trier?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Trier erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Trier:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.