Wohnsitz abmelden in Taunusstein: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Taunusstein
Bürgerbüro · Taunusstein
Aarstraße 150, 65232 Taunusstein
06128 241-0
buergerbuero@taunusstein.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Allgemeine Informationen • Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig bei: Wegzug ins Ausland • Abmeldung einer Nebenwohnung Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland wird bei der Anmeldung der neuen Wohnung, die alte Wohnung automatisch abgemeldet.
Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge
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Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung
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Ummeldung in meiner Stadt →Häufige Fragen
Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Taunusstein?
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Taunusstein erledigen?
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Weitere Behördengänge in Taunusstein:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.