Kirchenaustritt erklären in Taunusstein: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Taunusstein kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Rheingau-Taunus-Kreis · Bad Schwalbach, Kreisstadt
Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Kreisstadt
06124 510-0
info@rheingau-taunus.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. € 30,00 nur per EC-karte/kreditcard
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsSo läuft es ab
• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Allgemeine Informationen Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Wie stehen die Gebühren in Taunusstein im Vergleich?
| Taunusstein | 30,00 € |
| Hessen | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Taunusstein?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Taunusstein erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Taunusstein:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.