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Nebenwohnsitz anmelden in Stralsund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Stralsund bei: Ordnungsamt | Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten · Stralsund. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Stralsund

Ordnungsamt | Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten · Stralsund

Schillstraße 5 - 7, 18439 Stralsund, Hansestadt

03831 253780

meldewesen@stralsund.de

Benötigte Unterlagen

• mindestens ein Identitätsnachweis: • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Ersatz-Personalausweis • anerkannter und gültiger Pass • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland • bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen. • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Stralsund — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen. Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen: • Sie sind volljährig. • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft. • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder. • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN). • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät. • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert. • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

So läuft es ab

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten: • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten. • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung. Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: • Sie rufen den Online-Dienst auf. • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung. • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Gut zu wissen

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Stralsund erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt | Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten · Stralsund, Schillstraße 5 - 7, 18439 Stralsund, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Stralsund online?
Für Stralsund ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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