Einbürgerung beantragen in Stralsund: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle in Stralsund
Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten · Stralsund
Marienstr. 1, 18439 Stralsund, Hansestadt
Di 09:00-12:00,13:30-18:00 · Do 09:00-12:00,13:30-16:00 (lt. OpenStreetMap)
03831 115
FD35@lk-vr.de
Gebühren (amtlich)
Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse und der Sprachkenntnisse anfallen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehefrau oder des vorherigen Ehemannes oder • der vorherigen Lebenspartnerin oder des vorherigen Lebenspartners • Nachweise über deutsche Staatsangehörigkeit der Ehe- oder Lebenspartnerin oder des Ehe- oder Lebenspartners, beispielsweise • deutscher Pass • deutscher Personalausweis • erweiterte Meldeauskunft • Einbürgerungsurkunde • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse • wenn Sie Schülerin oder Schüler sind: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Sie Studentin oder Student sind: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten • wenn Sie selbstständig sind: • Gewerbeanmeldung • aktueller Einkommenssteuerbescheid • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung • Mietvertrag • Nachweis Krankenversicherungsschutz • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel • Immobilienbesitz • private Lebensversicherung • Rentenversicherung • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, beispielsweise mit einem Zertifikat B1 • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, beispielsweise durch das Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbürgerungstest" • Bei einer persönlichen Vorsprache geben Sie ab: • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie • die unterschriebene Loyalitätserklärung • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.
Voraussetzungen
• Sie müssen mit einer Person verheiratet sein oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens 2 Jahren besitzt. • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland gültig sein und seit 2 Jahren bestehen. • Sie müssen seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Diese Frist kann unter Umständen verkürzt werden, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 3 Jahren besteht. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Handlungsfähigkeit bedeutet, dass Sie zum Beispiel Verträge abschließen können. • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis, oder • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. • Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen. • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. • Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens aus. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Hiervon wird abgesehen, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachweisen.
So läuft es ab
Sie stellen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag . Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten auch Online-Antragstellungen an. Iim Verlauf des Verfahrens sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Eine Antragstellung ist auch noch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tode des deutschen Ehegatten oder nach Rechtskraft des die Ehe auflösenden Urteils möglich, wenn dem Antragsteller die Sorge für die Person eines Kindes aus der Ehe zusteht, das bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums, die Polizei, das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit und erforderlichenfalls weitere Stellen. Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab. Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor, wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann derzeit mindestens zwölf bis achtzehn Monate in Anspruch nehmen.
Gut zu wissen
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem: • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen Sie können leichter eingebürgert werden, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bedingungen für die Einbürgerung: • Sie leben seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland • Ihre Ehe muss in Deutschland gültig sein • die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit 2 Jahren bestehen, in dieser Zeit müssen die Ehe- oder Lebenspartnerin oder der Ehe- oder Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben. Zudem müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel: • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel. • Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. • Sie …
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Stralsund?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Stralsund erledigen?
Weitere Behördengänge in Stralsund:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.