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Reisepass beantragen in Stadtlohn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Stadtlohn bei: Bürgerbüro · Stadtlohn — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV). Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Stadtlohn

Bürgerbüro · Stadtlohn

Markt 3, 48703 Stadtlohn

02563 87-87

buergerbuero@stadtlohn.de

Bürgerbüro · Stadtlohn

Markt 3, 48703 Stadtlohn

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buergerbuero@stadtlohn.de

Gebühren (amtlich)

Reisepass Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr für einen Reisepass 37,50 EUR; für einen Reisepass im Expressverfahren 69,50 EUR. Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr für einen Reisepass 70,00 EUR; für einen Reisepass im Expressverfahren 102,00 EUR. Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 32,00 EUR zahlen. Der Zuschlag für einen Reisepass im Expressverfahren beträgt 22,00 EUR. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung

Voraussetzungen

• Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend. • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein. • bei Kindern unter 18 Jahren: • Sie sind sorgeberechtigt. • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise • einer Strafverfolgung, • einer Strafvollstreckung oder • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin. • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses: • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

So läuft es ab

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Die Produktion des Reisedokuments dauert ca. 6 Wochen. Nach Herstellung des Reisepasses können Sie das Dokument im Bürgerbüro abholen. Auf Wunsch werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn der Reisepass im Bürgerbüro vorliegt. Die Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren ist möglich. Die Produktionszeit beträgt hierfür 5 Werktage.

Gut zu wissen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, • hat einen Chip und ist • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis • die Gültigkeit ausläuft • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Wie stehen die Gebühren in Stadtlohn im Vergleich?

Stadtlohn37,50 € / 69,50 € / 70,00 € / 102,00 €
Nordrhein-Westfalen1,50 € – 124,00 €
Deutschland (10.078 Städte)1,50 € – 124,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Stadtlohn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Reisepass Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr für einen Reisepass 37,50 EUR; für einen Reisepass im Expressverfahren 69,50 EUR. Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr für einen Reisepass 70,00 EUR; für einen Reisepass im Expressverfahren … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Stadtlohn erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Stadtlohn, Markt 3, 48703 Stadtlohn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Reisepass beantragen“ in Stadtlohn online?
Ja — Stadtlohn bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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