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Reisepass beantragen in Stadtallendorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Stadtallendorf bei: Magistrat der Stadt Stadtallendorf — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Stadtallendorf

Magistrat der Stadt Stadtallendorf

Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf

06428 707-0

magistrat@stadtallendorf.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bisheriger Reisepass • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung

Voraussetzungen

• Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert: • Vorname • Geburtsname • Familienname • Angaben zum Geburtsdatum • Angaben zum Geburtsort • Geschlecht • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise • einer Strafverfolgung, • einer Strafvollstreckung oder • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

So läuft es ab

Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch • in einer anderen Gemeinde oder • in einer deutschen Auslandsvertretung stellen. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend. • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Gut zu wissen

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen. Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass: • Familienname • Geburtsname • Vorname • Angaben zum Geburtsdatum • Angaben zum Geburtsort • Geschlechtsangabe • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass. Vorgehen bei Wohnortwechsel In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

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Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Stadtallendorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Stadtallendorf erledigen?
Zuständig ist: Magistrat der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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