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Gewerbe anmelden in St. Wendel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in St. Wendel bei: Kreisstadt St. Wendel - Sicherheit und Ordnung - 32 Ordnungs- und Standesamt - Gewerbeamt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.

Zuständige Stelle in St. Wendel

Kreisstadt St. Wendel - Sicherheit und Ordnung - 32 Ordnungs- und Standesamt - Gewerbeamt

Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, Kreisstadt

+49 6851 809-1909

ordnungsamt@sankt-wendel.de

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Benötigte Unterlagen

• Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Voraussetzungen

Als Gewerbetreibende sind Sie • eine natürliche Person oder • eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Anmeldung oder Online-Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: • einen Betrieb neu errichten, • eine Zweigniederlassung neu errichten, • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind: • Betriebe zur Urproduktion, das heißt: • Viehzucht • Ackerbau • Jagdwesen • Forstwesen • Fischerei • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) …

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in St. Wendel erledigen?
Zuständig ist: Kreisstadt St. Wendel - Sicherheit und Ordnung - 32 Ordnungs- und Standesamt - Gewerbeamt, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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