Wohngeld beantragen in St. Ingbert: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für St. Ingbert kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Saarpfalz-Kreis - Geschäftsbereich 3 - Arbeit, Soziales und Gesundheit - Bereich Allgemeine Sozialhilfe, AsylbLG und Wohngeld · Homburg, Kreisstadt
Am Forum 1, 66424 Homburg, Kreisstadt
+49 6841 104-7160
grundsicherung@saarpfalz-kreis.de
Benötigte Unterlagen
Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten bzw. der Belastung vorlegen: • über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld, • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen, • aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art, • über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld), • Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen, • letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende). Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls sind sonstige Nachweise (nur bei erfolgten Änderungen innerhalb des letzten Bewilligungszeitraumes) beizufügen: • Immatrikulationsbescheinigung (Studierende), • BAföG-Bescheid (Studierende), • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums, • Krankenversicherungsnachweis, • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung, • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, • Schwerbehindertenausweis (gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen). • Bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen. • Sonstige EU-Bürgerinnen und -Bürgern müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen. Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus (nur bei erfolgten Änderungen innerhalb des letzten Bewilligungszeitraumes) dieses ausgefüllte Formular: • Vermieterbescheinigung (wird in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt) Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie (nur bei erfolgten Änderungen innerhalb des letzten Bewilligungszeitraumes) zusätzlich folgende Formulare/Nachweise: • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst • Nachweis über …
Voraussetzungen
Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller weiterhin wohngeldberechtigt sein. Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als: • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum • Untermieterin und Untermieter von Wohnraum • Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung • Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner i. S. des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen, auch wenn sich das Entgelt tageweise bemisst • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist, auch wenn das Nutzungsentgelt (welches sich nicht zum Beispiel nach der Anzahl der Tage bemisst oder nach erwachsenen Personen und Kindern gestaffelt ist) an die Obdachlosenbehörde gezahlt wird Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als: • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung, • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine …
So läuft es ab
• Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben. • Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu. • Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei fortbestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Gut zu wissen
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Ihnen das Wohngeld weitergezahlt wird, und zwar wie in Ihrem ersten Antrag als • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter bzw. Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits • Bürgergeld oder • Grundsicherung im Alter oder • bei Erwerbsminderung oder • Hilfe zum Lebensunterhalt oder • eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in St. Ingbert erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in St. Ingbert online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in St. Ingbert:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.