Amtliche Beglaubigung in Spremberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.
Zuständige Stelle in Spremberg
Gebühren (amtlich)
- Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen: 2,85 € - Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Zeugnissen: 4,50 € - Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Zeugnissen je weiterer Durchschrift: 1,70 € Zuzüglich evtl. anfallender Kopierkosten (bei Anfertigen einer Kopie des Schriftstückes in der Behörde): Kopie A4: 0,50 € Folgekopie A4: 0,10 € Kopie A3: 0,75 € Folgekopie A3: 0,20 €
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- Originalschriftstück - Vorgefertigte Kopien (nur erforderlich, wenn die Kopie nicht in der Behörde gefertigt werden soll) - Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist Ihr persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Ein gültiges Personendokument und das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll, ist ebenfalls beizubringen. Die Unterschrift ist in Gegenwart der Urkundsperson zu leisten.
Gut zu wissen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien, Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften. Beglaubigungen von Unterschriften Eine Unterschriftsbeglaubigung ist nur dann zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu leisten. Zur Identitätsprüfung wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Nicht beglaubigt werden dürfen u.a. Unterschriften - ohne zugehörigen Text - auf Schriftstücken in fremder Sprache - unter Verträgen - in Grundstücksangelegenheiten - unter Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts - die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch) bedürfen Die öffentliche Beglaubigung nimmt in der Regel ein Notar vor. Beglaubigungen von Dokumenten Kopien von Dokumenten/Schriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, können amtlich beglaubigt werden. Benötigen Sie eine öffentliche Beglaubigung, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Nicht beglaubigt werden dürfen - Personenstandsurkunden, wie z.B.
Wie stehen die Gebühren in Spremberg im Vergleich?
| Spremberg | 2,85 € / 4,50 € / 1,70 € / 0,50 € |
| Brandenburg | 0,10 € – 6,50 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Spremberg?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Spremberg erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Spremberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.