Elternzeit anmelden in Sonneberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Sonneberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Regionalinspektion Mittelthüringen · Bad Langensalza
Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza
0361 573831-000
as-mitte@tlv.thueringen.de
Benötigte Unterlagen
• Antrag für die Zulässigkeitserklärung Das zuständige Amt kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt. Der Antrag sollte enthalten: • Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers • Kontaktperson im Unternehmen • Anschrift der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers • Geburtsdatum der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers • (voraussichtlicher) Entbindungstermin, Dauer der Elternzeit oder Dauer der Pflegezeit • Grund der Kündigung • Beweismittel (zum Beispiel Gewerbeabmeldung, Gesellschafterbeschluss, Beschluss Insolvenzeröffnung) • Stellungnahme der Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Ähnliches)
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Sonneberg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Möchten Sie Beschäftigten kündigen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, müssen Sie vor der Kündigung eine Zulässigkeitserklärung beantragen. Folgende Personengruppen stehen unter besonderem Kündigungsschutz: • Frauen • während ihrer Schwangerschaft • bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und • bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung • Personen in Elternzeit • Personen, die nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz eine pflegebedürftige angehörige Person pflegen und dafür die entsprechende (teilweise) Freistellung in Anspruch nehmen. Pflegezeit und Pflegefamilienzeit können Sie zusammen maximal 24 Monate je pflegebedürftige, angehörige Person nehmen. Beachten Sie die Besonderheiten der unterschiedlichen Kündigungsschutzregeln bei diesen Personengruppen: • Für die Pflege gilt der Kündigungsschutz nicht nur während der pflegebedingten Freistellung, sondern bereits dann, wenn eine Arbeitsverhinderung bei Ihnen angekündigt wird. Der Schutz gilt höchstens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn. Der Kündigungsschutz gilt außerdem nicht nur bei der Übernahme einer Pflegeleistung, sondern auch, wenn eine Pflege organisiert wird. Hierfür können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Tage freigestellt werden. • Ein Kündigungsschutz für Eltern in Elternzeit beginnt bereits bei Antragstellung.
So läuft es ab
Ein Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter kann eine Kündigung während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder der Pflegezeit beantragen. Die zuständige Behörde entscheidet darüber, ob diese Kündigung zulässig ist. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen. Wenn Sie den Antrag online stellen wollen: • Rufen Sie den Online-Dienst „Aufhebung des Kündigungsschutzes beantragen“ auf. • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und fordert die benötigten Nachweise ab. • Der Online-Dienst übermittelt dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Ihren Antrag. • Ihr Antrag wird geprüft. Innerhalb dieser Prüfung wird sowohl Ihnen als auch der beziehungsweise dem betroffenen Beschäftigten Gelegenheit zum ausführlichen Vortrag beziehungsweise zur Stellungnahme gegeben. • Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten: • Laden Sie das Antragsformular herunter. • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, fügen Sie die Nachweise bei und senden Sie alle Unterlagen an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Antrags und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern. Es ist jedoch grundsätzlich von einer Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen auszugehen.
Fristen
Sie als Antragsteller haben eine Mitwirkungspflicht und sind deshalb verpflichtet, nachvollziehbare Tatsachen vorzutragen und geeignete Beweismittel vorzulegen. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde berührt die anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht. Eine bereits erklärte Kündigung kann durch die Aufsichtsbehörde nicht rückwirkend für zulässig erklärt werden. Die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber (im arbeitsrechtlichen Sinne) kann von diesem erst ausgesprochen werden, wenn die behördliche Zulässigkeitserklärung der Kündigung in der Hand des Kündigungsberechtigten ist. Erklärt der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwangerschaft eine Kündigung, ist für eine Klage der Schwangeren vor dem Arbeitsgericht die Ausschlussfrist von 3 Wochen gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einschlägig.
Gut zu wissen
Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Elternzeit anmelden“ in Sonneberg erledigen?
Geht „Elternzeit anmelden“ in Sonneberg online?
Welche Frist gilt für die Anmeldung der Elternzeit?
Reicht eine E-Mail für die Anmeldung?
Muss ich mich bei der Anmeldung schon festlegen?
Weitere Behördengänge in Sonneberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Elternzeit anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.