Amtliche Beglaubigung in Soest: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Soest
Gebühren (amtlich)
• 4,20 EUR pro Beglaubigung • 0,50 EUR pro Kopie und Seite Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenlos, legen Sie uns hierfür bitte den entsprechenden Nachweis vor.
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Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Mitgebrachte Kopien sollten möglichst nur einseitig (die Rückseite wird für den Beglaubigungsvermerk benötigt) bedruckt sein. Bitte beachten Sie, dass eine amtliche Beglaubigung beim Bürger Büro nicht möglich ist, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass wir nur Beglaubigungen für Soester Bürgerinnen und Bürger vornehmen können. Sollten Sie nicht in Soest gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt! Folgende Unterlagen werden gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beglaubigt: • Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten, dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird; • Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind. Nicht beglaubigt werden dürfen z.B. Zuständig dafür ist: • Personenstandsurkunden (wie z. B. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc.) Das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat • Dokumente für private Zwecke (wie z. B. Vollmachten etc.) Notar • Gerichtliche Urkunden (wie z. B. Scheidungsurkunden, Betreuungsurkunden, Bestallungen, Erbscheine etc.) Amts- bzw. Landesgericht • Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln Gesundheitsamt Ausgenommen ist außerdem • Nach § 33 (2) VwVfG NRW, die Beglaubigung von Abschriften von Schriftstücken, dessen ursprünglicher Inhalt geändert worden ist. • Die Beglaubigung von ausländischen Urkunden mit Übersetzungen. Übersetzungen sind sachverständige Dienstleistungen, die nur durch einen amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden können und dann dem legalisierten Originaldokument, bzw. einer Kopie des legalisierten Originaldokuments angehangen werden müssen.
Gut zu wissen
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Soest?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Soest erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Soest:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.