Untersuchungsberechtigungsschein in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Siegen
Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage), 57080 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Geisweid (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Gebühren (amtlich)
Keine. Gebührenfrei. Die Untersuchungskosten zahlt das Land.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen: • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: • Untersuchungsberechtigungsschein • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten • Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Voraussetzungen
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden. Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit (beispielsweise eine Ausbildung) beginnen möchten, müssen zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür beantragt man einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde. Zusätzlich erhält man einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen sind zur Untersuchung beim Arzt mitzubringen und diesem übergeben. Die Arztwahl ist frei. Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass man durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet wird. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal zwei Monate).
So läuft es ab
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung). Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Bearbeitungsdauer
• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Gut zu wissen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Siegen?
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Siegen erledigen?
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Siegen online?
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Weitere Behördengänge in Siegen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Untersuchungsberechtigungsschein (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.