Namensänderung beantragen in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Siegen
Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage), 57080 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Geisweid (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 10 Jahren Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: maximal 3 Monate) • 10,00 Euro Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich. Der Personalausweis: Gebühren und Gültigkeit (Gültigkeit ab 7. Februar 2026) Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt - siehe: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke): 6,00 Euro Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich. Direktversand Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen Personalausweis in einem Bürgerbüro beantragen. Die Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
So läuft es ab
Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
Gut zu wissen
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wie stehen die Gebühren in Siegen im Vergleich?
| Siegen | 27,60 € / 46,00 € / 10,00 € / 6,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,00 € – 124,00 € |
| Deutschland (6.823 Städte) | 5,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Siegen?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Siegen erledigen?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Siegen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.