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Aufenthaltstitel verlängern in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Siegen bei: Abteilung 2/6 Ausländerbehörde · Siegen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Siegen

Abteilung 2/6 Ausländerbehörde · Siegen

Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt

Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 271 4041201;+49 271 4041217;+49 271 4041233;+49 271 4041264;+49 271 4041268;+49 271 4041314;+49 271 4041387;+49 271 4041298

Gebühren (amtlich)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristet. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie den Studienabschluss noch nicht erreicht haben, diesen aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können. Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel auf maximal 10 Jahre begrenzt. Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann die Ausländerbehörde Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen. Das betrifft Fragen zu: • Studienvoraussetzungen • Studienverlauf • Studienabschluss • sonstigen akademischen Belangen Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein. Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat. Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird mindestens um ein Jahr und in der Regel um maximal 2 Jahre verlängert. Dauert das Studium weniger als 2 Jahre, wird sie für die Dauer des Studiums erteilt. Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben. Grundsätzlich können auch Aufenthaltstitel zur Teilnahme an einem Sprachkurs, welcher nicht der Studienvorbereitung dient, des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch erteilt und verlängert werden. Sofern Sie derzeit noch im Ausland wohnen und die Teilnahme an einem studienunabhängigen Sprachkurs oder einem Schüleraustausch beabsichtigen, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Visastelle der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Voraussetzungen

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums vor Ablauf der Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Gut zu wissen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Siegen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Siegen erledigen?
Zuständig ist: Abteilung 2/6 Ausländerbehörde · Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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