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Amtliche Beglaubigung in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Siegen bei: Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 2,40 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Siegen

Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen

Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt

Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0271 404-1111

buergerbuero@siegen.de

Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)

Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt

Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0271 404-1111

buergerbuero@siegen.de

Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen

Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage), 57080 Siegen, Universitätsstadt

0271 404-1111

buergerbuero@siegen.de

Bürgerbüro Geisweid (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen

Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Universitätsstadt

0271 404-1111

buergerbuero@siegen.de

Gebühren (amtlich)

Beglaubigung 2,40 Euro pro Beglaubigung 2,40 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift Kopie 2,40 Euro pro Fertigung einer Kopie

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Benötigte Unterlagen

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Die zu beglaubigende Kopie des Originals wird ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gefertigt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Bürgerbüros beglaubigen Kopien in zwei Fällen: • Das Original stammt von einer Behörde. • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde. Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist. Nicht beglaubigt werden • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden/ Heiratsurkunden/ Lebenspartnerschaftsurkunden/ Sterbeurkunden/ Abschriften des Geburtenregisters/ Abschriften des Sterberegisters/ Abschriften des Eheregisters/ Abschriften des Lebenspartnerschaftsregisters etc.). Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt [für Siegen siehe auch: Standesamt: Urkunden (Urkundenstelle ) ]! • Bestellungsurkunden (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht). • Betreuerausweise (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht). • Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht/ Vereinsregister). • Grundbuchauszüge (Amtsgericht/ Grundbuchamt). • Erbscheine (Nachlassgericht/ Amtsgericht). • Erbschaften, Abtretungen, Finanzierungen (Notar). Besonderer Hinweis zu Personenstandsurkunden/ Abschriften aus Registern Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, Sterberegister oder Ehe-/ Lebenpartnerschaftsregister? Nähere Informationen hierzu sowie die Anforderungsmöglichkeiten finden Sie hier ... Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten • Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen. • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden [ Auswärtiges Amt: Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland ]. Beglaubigungen von Unterschriften Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl …

Wie stehen die Gebühren in Siegen im Vergleich?

Siegen2,40 €
Nordrhein-Westfalen0,40 € – 20,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Siegen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Beglaubigung 2,40 Euro pro Beglaubigung 2,40 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift Kopie 2,40 Euro pro Fertigung einer Kopie
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Siegen erledigen?
Zuständig ist: Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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