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Nebenwohnsitz anmelden in Siegburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Siegburg bei: Bürgerservice · Siegburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Siegburg

Bürgerservice · Siegburg

Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg

+49 2241 102-1111

buergerservice@siegburg.de

Bürgerservice · Siegburg

Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg

+49 2241 102-1111

buergerservice@siegburg.de

Bürgerservice · Siegburg

Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg

+49 2241 102-1111

buergerservice@siegburg.de

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+49 2241 102-1111

buergerservice@siegburg.de

Gebühren (amtlich)

Spezielle Hinweise für - Kreisstadt Siegburg Gebührenfrei

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Spezielle Hinweise für - Kreisstadt Siegburg Worum geht es? Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) in Siegburg anmelden – persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person. Die vorwiegend genutzte Wohnung gilt als Hauptwohnung, alle weiteren als Nebenwohnungen. Eine postalische Anmeldung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Hinweis: Bei Bezug einer Nebenwohnung in Siegburg besteht Anmeldepflicht binnen zwei Wochen. Es wird ggf. Zweitwohnungssteuer erhoben – ein entsprechendes Merkblatt ist beim Bürgerservice erhältlich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Siegburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Spezielle Hinweise für - Kreisstadt Siegburg Gebührenfrei
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Siegburg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Siegburg, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Siegburg online?
Für Siegburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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