Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Senftenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Senftenberg bei: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landrat - Gesundheitsamt - Hygiene/Gesundheitsschutz · Senftenberg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 33,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Senftenberg

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landrat - Gesundheitsamt - Hygiene/Gesundheitsschutz · Senftenberg

Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg/Zły Komorow

Di 09:00-24:00,13:00-18:00 · Do 09:00-24:00,13:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 3573 870-4301

gesundheitsamt@osl-online.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren betragen 33,00 Euro. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Schülerpraktika sowie Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass. Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit einer/s Sorgeberechtigten erforderlich. Hinweis für die Online-Belehrung via https://osl.gotzg.d e : Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen. Sie benötigen dafür keinen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion. Sie werden zu Ihrem Termin angerufen, die Legitimationskontrolle erfolgt per Video-Ident-Verfahren, das heißt, Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera. Dafür stehen derzeit WhatsApp, Ginlo, Signal, Facetime und Telegram zur Verfügung.

Voraussetzungen

• Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen. • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose). Für die Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de sind folgende technische Voraussetzungen notwendig: Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und einen PC, Laptop, ein Tablet oder Handy. Für die Präsenz-Belehrung : Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit einer/s Sorgeberechtigten erforderlich.

So läuft es ab

Der Gesundheitspass muss aktuell und nicht älter als drei Monate sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung: • Internetseite aufrufen – https://osl.gotzg.de (ab 01.09.2025) • Anmelden • Termin auswählen • Online bezahlen • Belehrung durchlaufen • Teilnahmebescheinigung (Gesundheitspass) herunterladen Was ist, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehme? Sie erhalten eine E-Mail mit der Bitte, einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Rückerstattung zu veranlassen. Präsenz-Belehrung In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung: • Telefonisch (03573 870-4342) oder per Mail (hygiene@osl-online.de) einen Termin beim Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes OSL vereinbaren. • Den vereinbarten Termin vor Ort im Gesundheitsamt in der Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg wahrnehmen. • Vor Ort bezahlen • Belehrung durchlaufen • Teilnahmebescheinigung (Gesundheitspass) erhalten Terminabsage: Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können oder Ihr Anliegen bereits anderweitig geklärt werden konnte, bitten wir freundlichst darum, dass Sie den Termin per Mail oder telefonisch beim Gesundheitsamt OSL absagen. Sie können dabei auch direkt einen neuen Termin vereinbaren.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für alle Personen verpflichtend, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen. Sie können die Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes – umgangssprachlich häufig als „Gesundheitspass“ bezeichnet - im Landkreis OSL sowohl Online als auch in Präsenz wahrnehmen . Es wird hier ausschließlich die Erstbelehrung angeboten, die notwendigen Folgebelehrungen werden beim Arbeitgeber durchgeführt. Online-Belehrung via …

Wie stehen die Gebühren in Senftenberg im Vergleich?

Senftenberg33,00 €
Brandenburg30,00 € – 45,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Senftenberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren betragen 33,00 Euro. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Schülerpraktika sowie Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Senftenberg erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landrat - Gesundheitsamt - Hygiene/Gesundheitsschutz · Senftenberg, Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg/Zły Komorow. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Senftenberg online?
Für Senftenberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns