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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Seevetal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Seevetal bei: Führerscheinstelle · Winsen (Luhe).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Seevetal kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Führerscheinstelle · Winsen (Luhe)

Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)

+49 4171 693-855

fuehrerscheinstelle@lkharburg.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Kopie des Personalausweises • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen) • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen • Eignungsnachweise • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt): • Erste-Hilfe-Nachweis • Sehtest • für Klasse C1, C1E, C und CE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • für Klasse D1, D1E, D und DE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • Gutachten über besondere Anforderungen • Führungszeugnis der Belegart "0"

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Seevetal — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder • Erste-Hilfe-Nachweis • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

So läuft es ab

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Gut zu wissen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Allgemeine Informationen "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen." (§ 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz) Voraussetzungen • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland • Das erforderliche Mindestalter erreichen (siehe unten Ziffer 2a) • Zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet (Die Kraftfahreignung wird zunächst bei allen Antragstellern positiv unterstellt; es sei denn, es liegen Tatsachen oder Hinweise vor, die Eignungsbedenken begründen!) • Ausbildung durch einen amtlich anerkannten Fahrlehrer aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften (Nachweis durch Vorlage der Ausbildungsbescheinigung, die am Ende der Ausbildung vom Fahrlehrer ausgestellt wird) • Nachweis der Befähigung durch Ablegung der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung • Erklärung, dass keine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt worden ist. Regelungen über das Mindestalter Die Regelungen des § 10 Fahrerlaubnisverordnung legen …

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Seevetal?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Seevetal erledigen?
Zuständig ist: Führerscheinstelle · Winsen (Luhe), Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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