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Nebenwohnsitz anmelden in Schwerte: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Schwerte bei: Bürgerservice · Schwerte. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Schwerte

Bürgerservice · Schwerte

Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr

0 23 04 / 104-250

buergerservice@stadt-schwerte.de

Bürgerservice · Schwerte

Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr

0 23 04 / 104-250

Gebühren (amtlich)

• Änderung der Ausweispapiere: gebührenfrei. • Änderung im Kraftfahrzeugschein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna): 11,40 Euro. Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Beziehen Sie eine neue Wohnung in Schwerte und waren Sie vorher in einer anderen Stadt gemeldet? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice anmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie automatisch nach der Anmeldung vom Bürgerservice der Stadt Schwerte in Ihrem früheren Wohnort abgemeldet. Eine Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnsitzes benötigen Sie nicht mehr. Anmeldungen sind ab sofort auch digital und bequem von zu Hause aus möglich. Nutzen Sie das Formular unter «Formulare» und klicken Sie auf «Dienst starten». Für die Änderung der Fahrzeugpapiere ist trotzdem eine persönliche Vorsprache notwendig. Bei der Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Unterschrift zwingend notwendig.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Schwerte?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Änderung der Ausweispapiere: gebührenfrei. • Änderung im Kraftfahrzeugschein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna): 11,40 Euro. Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Schwerte erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Schwerte, Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Schwerte online?
Für Schwerte ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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