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BAföG beantragen in Schwerin: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in Schwerin bei: Amt für Ausbildungsförderung · Rostock, Hanse- und Universitätsstadt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schwerin kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Amt für Ausbildungsförderung · Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

St.-Georg-Str. 104-107, 18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

0381 4592854

info@stw-rw.de

Amt für Ausbildungsförderung - Greifswald

Bahnhofstraße 44b, 17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

03834 4619040

bafoeg@stw-greifswald.de

Amt für Ausbildungsförderung - Neubrandenburg

Brodaer Straße 4, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

0395 56939106

bafoegnb@stw-greifswald.de

Amt für Ausbildungsförderung - Stralsund

Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund, Hansestadt

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefüllter Antrag • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck „nach § 9 BAföG“ im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte. • Gegebenenfalls Kopie des • Personalausweises, • Passes oder • aktuellen Aufenthaltstitels. • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie • des Mietvertrages oder • der Meldebescheinigung. • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe. • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werkvertrag, • Waisenrentenbescheid, • Stipendiumsbescheid, • Riester-Renten-Bescheinigung. • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug. • Wenn Sie ein Auto haben: • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und • Kraftfahrzeugschein. • Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule. Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Voraussetzungen

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung • Ihres Studiums, • unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Studiums. Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie neben der finanziellen Bedürftigkeit weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind: • Sie studieren in Vollzeit. • Altersgrenze: 45 Jahre. Ausnahmen sind möglich. Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen. Wenn Sie studieren, erhalten Sie die Förderung zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss. Das heißt, Sie müssen in der Regel nach dem Studium nur die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Sie müssen auf das Darlehen grundsätzlich keine Zinsen bezahlen (″zinsloses Darlehen“). Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt unabhängig davon, wie hoch die gesamte Förderung war, in der Regel bei 10.010 EUR. Das entspricht 77 Monatsraten zu je 130 EUR ab Beginn der Rückzahlung. Für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Mit der Rückzahlung beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, die im Regelfall der Regelstudienzeit entspricht.

So läuft es ab

Wenn Sie BAföG für Ihr Studium online beantragen möchten: • Öffnen Sie die Webseite BAföG Digital und legen Sie ein BundID-Nutzerkonto an. • Füllen Sie online mit Hilfe des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Sie Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten: • Gehen Sie auf die Internetseite BAföG Digital und laden Sie die Antragsformulare (Formblätter) herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen. • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen. • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid per Post mitgeteilt.

Fristen

Sie können BAföG erhalten, wenn • Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen. Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein; • Sie in Vollzeit studieren und • Sie entweder • Deutsche oder Deutscher sind oder • Sie aus dem Ausland sind und zum Beispiel: • ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen, • Unionsbürgerin oder -bürger sind und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder selbstständig tätige Person unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind beziehungsweise als Familienangehöriger einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind, • eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen entsprechenden Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen haben oder • sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet haben. • Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen. • Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als • 45 Jahre • Ausnahmen: • Sie haben die …

Gut zu wissen

Ausbildungsförderung (BAföG) für ein Studium beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Schwerin erledigen?
Zuständig ist: Amt für Ausbildungsförderung · Rostock, Hanse- und Universitätsstadt, St.-Georg-Str. 104-107, 18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „BAföG beantragen“ in Schwerin online?
Für Schwerin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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