Wohnsitz abmelden in Schwelm: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Schwelm
Bürgerbüro · Schwelm
Moltkestraße 24, 58332 Schwelm
02336/801-255
buergerbuero@schwelm.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden. Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. TerminvergabeDie Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung. Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Auszug angezeigt werden.Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen dieins Ausland verziehen oderihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebstätigung.Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.Seit dem 01.11.2015 ist der Auszug schriftlich gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Wohnungsgeber zu bestätigen. Unser Tip: Denken Sie bitte daran, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig zu kündigen, damit Ihre Zähler abgelesen werden.Ihre neue Anschrift sollten Sie Ihrer Krankenkasse, Bank, Telefongesellschaft, Ihren Versicherungsgesellschaften und anderen wichtigen Institutionen mitteilen. Wir empfehlen auch, der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen (in jeder Postfiliale erhältlich).
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Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Schwelm erledigen?
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
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Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.