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Amtliche Beglaubigung in Schwelm: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Schwelm bei: Bürgerbüro · Schwelm.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Schwelm

Bürgerbüro · Schwelm

Moltkestraße 24, 58332 Schwelm

02336/801-255

buergerbuero@schwelm.de

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Benötigte Unterlagen

TerminvergabeWenn Sie als Einwohner(in) bzw. Bürger(in) Schwelms amtliche Beglaubigungen von Fotokopien / Abschriften sowie Unterschriften benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.Bitte beachten Sie:Die amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie / Abschrift mit einem Original (Urschrift) durch einen Beglaubigungsvermerk. Die so beglaubigte Kopie / Abschrift kann an die Stelle des Originals treten.Eine amtliche Beglaubigung ist nicht in allen Fällen zulässig, zumal durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben sein kann - z. B. bei Grundstücks- / Immobiliengeschäften, Grundbuchangelegenheiten...Eine öffentliche Beglaubigung wird in der Regel durch einen Notar vorgenommen.Die Zulässigkeit einer amtlichen Beglaubigung ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde und/oder die Abschrift bzw. Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist (§ 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW - VwVfG NRW). Standesamtliche Urkunden (Personenstandsurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Standesamt, die die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.Auch Ausweisdokumente werden grundsätzlich nicht beglaubigt. Hier soll der Effekt, dass die Kopie anstelle des Originals tritt, explizit nicht eintreten.Ausnahme:Ausweisdokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Nationalpässe sowie Passersatzpapiere werden nur dann beglaubigt, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde oder vergleichbaren öffentlich rechtlichen Stelle vorgeschrieben ist. Der besondere Verwendungszweck ist (ggf. durch geeignete Belege) glaubhaft zu machen.

Gut zu wissen

Unterschriften Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Schwelm erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Schwelm, Moltkestraße 24, 58332 Schwelm. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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