Personalausweis beantragen in Schwanewede: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Schwanewede
Gemeinde Schwanewede Bürgerservice
Damm 4, 28790 Schwanewede
04209 74-230
buergerservice@schwanewede.de
Gebühren (amtlich)
• EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. Gebühr: 46,00 € - für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) Gebühr: 27,60 € - für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) Gebühr: 13,00 € - Aufschlag bei Ausstellung einer nicht zuständigen Behörde Kostenfrei - Änderung der PIN bei der zuständigen Behörde Kostenfrei - Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises (Personalausweis) Kostenfrei - Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall Die Gebühr ist bei Beantragung bar, per Karte oder PayPal zu zahlen. Sollte der beantragte Personalausweis nicht rechtzeitig fertig werden, besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 € .
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• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis, • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig: • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen. Allgemeine Informationen Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet? Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Bei Kindern, insbesondere Säuglingen und Kleinkindern, ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine zweifelsfreie Identifizierung wäre somit nicht mehr möglich und das Dokument entsprechend vor Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitsdatums ungültig. Ein Ausweisdokument dient grundsätzlich der Identifizierung des Dokumenteninhabers.
So läuft es ab
• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen. • Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden. • Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID). • Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. • Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab. • Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt. • Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen. Das Ausfüllen eines Antrages ist nicht nötig. Die Daten werden von uns erfasst. Sie müssen lediglich eine eigenhändige Unterschrift leisten. Als zusätzliches biometrisches Merkmal ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken seit 02.08.2021 verpflichtend. Die Bearbeitungszeit bis zur Fertigstellung beträgt derzeit ca. 3 bis 4 Wochen.
Gut zu wissen
Personalausweis beantragen
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Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Schwanewede?
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Schwanewede erledigen?
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Weitere Behördengänge in Schwanewede:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.