Meldebescheinigung beantragen in Schortens: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Schortens
Bürgerservice · Schortens
Oldenburger Str. 29, 26419 Schortens
04461 982-0
buergerservice@schortens.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
So läuft es ab
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Gut zu wissen
Meldebescheinigung Erteilung
Häufige Fragen
Was kostet „Meldebescheinigung beantragen“ in Schortens?
Wo kann ich „Meldebescheinigung beantragen“ in Schortens erledigen?
Geht „Meldebescheinigung beantragen“ in Schortens online?
Weitere Behördengänge in Schortens:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Meldebescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.