Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Amtliche Beglaubigung in Schmallenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Schmallenberg bei: Bürgerbüro · Schmallenberg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 4,70 € / 2,70 € / 0,80 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Schmallenberg

Bürgerbüro · Schmallenberg

Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg

Personenstandswesen@schmallenberg.de

Bürgerbüro · Schmallenberg

Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg

buergerbuero@schmallenberg.de

Gebühren (amtlich)

Pro Beglaubigung eines Schriftstücks*:4,70 EuroPro Beglaubigung einer Unterschrift:2,70 EuroPro kopierte Seite (DIN A4): 0,80 EuroAb der 10. Seite (DIN A4):0,40 EuroPro kopierte Seite (DIN A3):1,00 Euro Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig. Hinweis : Für Beglaubigungen von Zeugnissen des ersten Schulabschlusses (z. B. Abitur, Fachoberschulreife) beträgt die Gebühr 1,00 €.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden, die bei deutschen Behörden vorgelegt werden sollen. Dokumente, die nicht von Behörden stammen oder aus dem Ausland kommen und für private Zwecke benötigt werden, müssen von einem Notar beglaubigt werden. Bitte beachten Sie: • das Originaldokument • Kopie oder Abschrift des Originals (Kopien können entweder selbst mitgebracht oder gegen Gebühr im Bürgerbüro angefertigt werden. Mitgebrachte Kopien dürfen nur einseitig bedruckt sein) Fremdsprachige oder ausländische Dokumente werden im Bürgerbüro nicht amtlich beglaubigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die jeweils zuständigen Behörden oder Botschaften. Bei ausländischen Unterlagen kann ausschließlich die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden, sofern diese von einem staatlich anerkannten Übersetzer erstellt wurde. Dabei ist zu beachten: • Die Kopie der Übersetzung muss zusammen mit dem Original vorgelegt werden oder kostenpflichtig im Bürgerbüro erstellt werden. • Die Zusammengehörigkeit zwischen Übersetzung und zugrunde liegender Urkunde muss erkennbar sein Wichtiger Hinweis: Eine amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist nicht möglich, wenn gesetzlich eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies betrifft beispielsweise: • Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat) • Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz) • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig ist das Amtsgericht) Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nur dann möglich, wenn das Dokument bei einer Behörde oder einer gesetzlich bestimmten Stelle eingereicht wird und die Unterschrift direkt vor Ort geleistet wird. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.

Wie stehen die Gebühren in Schmallenberg im Vergleich?

Schmallenberg4,70 € / 2,70 € / 0,80 € / 0,40 €
Nordrhein-Westfalen0,40 € – 20,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Schmallenberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Pro Beglaubigung eines Schriftstücks*:4,70 EuroPro Beglaubigung einer Unterschrift:2,70 EuroPro kopierte Seite (DIN A4): 0,80 EuroAb der 10. Seite (DIN A4):0,40 EuroPro kopierte Seite (DIN A3):1,00 Euro Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Schmallenberg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns