Wohngeld beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Schloß Holte-Stukenbrock
Wohngeldbehörde · Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Mo 08:00-12:00,13:30-17:30 · Di 08:00-12:00,13:30-17:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,13:30-16:00 (lt. OpenStreetMap)
05207 8905-5082
wohngeld@stadt-shs.de
Fachbereich Soziales (FB 4.2) · Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Mo 08:00-12:00,13:30-17:30 · Di 08:00-12:00,13:30-17:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,13:30-16:00 (lt. OpenStreetMap)
05207 8905-0
soziales@stadt-shs.de
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld? • wer Arbeitslosengeld II/Sozialgeld erhält. • missbräuchliche Inanspruchnahme (z.B. wenn ein Haushaltsmitglied (höhere) Unterhaltsansprüche gegen eine zum Unterhalt verpflichtete Person nicht durchsetzt, obwohl dies zuzumuten ist, oder wenn Vermögen vorhanden ist, das 60.000 € für eine Person und 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt übersteig) • wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält. • wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. • alleinstehende Studenten, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde. • alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
So läuft es ab
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Bearbeitungsdauer
Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Bewilligung? Das hängt davon ab, wie zeitnah die Wohngeldstelle alle angeforderten Unterlagen erhält. Es kann sein, dass im Laufe der Antragsbearbeitung nochmal Unterlagen oder Nachweise nachgefordert werden müssen. Auch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen (z.B. zum Jahresende) hat Auswirkungen auf die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrages. Grundsätzlich kann man jedoch von einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen ausgehen. Wann wird das Wohngeld ausgezahlt? Die Rechenläufe für die Auszahlung des Wohngeldes sind zweimal im Monat, zum 15. und zum letzten Werktag. Dazwischen kann kein Wohngeld ausgezahlt werden. In der Regel erhalten Sie erst das Wohngeld auf Ihr Konto und ein paar Tage später den Bescheid hierzu. Bitte beachten Sie, dass die Bescheide nicht von der Wohngeldstelle selbst abgeschickt werden, sondern von dem zentralen IT-Dienstleister „IT.NRW“. Die Wohngeldzahlungen auf Ihrem Konto erhalten Sie nicht von der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, sondern von der Landeskasse NRW.
Gut zu wissen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohnen kostet Geld – oft zu viel Geld für Haushalte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss in Form von Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (für Eigentümerinnen und Eigentümer). Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung und dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen des Haushaltes. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen welche sogenannte Transferleistungen (das sind z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und verschiedene andere Sozialleistungen) erhalten da in den Leistungen bereites die Wohnkosten berücksichtigt werden. Wohngeldreform 2023 Zum 1.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Schloß Holte-Stukenbrock:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.