Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Schifferstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schifferstadt kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - (72) Verwaltung Gesundheit und Verbraucherschutz · Ludwigshafen am Rhein
Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen am Rhein
0621 59097330
gesundheitsamt@rheinpfalzkreis.de
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - (73) Infektionsschutz, Hygiene, Umweltmedizin · Ludwigshafen am Rhein
Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen am Rhein
0621 59097330
hyg-infektionsschutz@rheinpfalzkreis.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos: • Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten, • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten, • Personen, die beschäftigt werden sollen • als Vorschülerinnen oder Vorschüler, • zur Berufsausbildung, • als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten oder • zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten oder • Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen. Sie haben die Möglichkeit, die Gebühr in Höhe von 30,00 Euro direkt online mit PayPal zu zahlen. Wenn Sie die Gebühr mit PayPal begleichen, senden wir Ihnen nach Abschluss der Online-Belehrung unverzüglich auf dem Postweg die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG zu. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Gebühr in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes , Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen zu zahlen. Sollten Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, können Sie die Bescheinigung ab 48 Stunden nach Abschluss der Belehrung und gegen Vorlage der Gebühr abholen . Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder eine Vollmacht mit und sprechen Sie zu den üblichen Sprechzeiten des Gesundheitsamtes bei uns vor. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Belehrung abgeholt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro erhoben. Die Gebühr kann sowohl bar als auch mit Karte gezahlt werden.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
• Sie können die Belehrung online durchführen. • Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung. • Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit. • Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen: • Bei einer Registrierung mittels eines Servicekontos müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um dort die anfallende Gebühr zu entrichten und den Nachweis abzuholen. • Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft und nach Freigabe durch das Gesundheitsamt können Sie Ihren Nachweis herunterladen. • Bei Durchführung der Online-Belehrung ohne Registrierung müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um sich dort mittels eines Ausweisdokumentes auszuweisen, die anfallende Gebühr vor Ort zu entrichten (entfällt bei der Vorlage eines vom Gesundheitsamt geprüften Nachweises über Gebührenfreiheit) und den Nachweis abzuholen. Für einen Termin im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte über den obenstehenden Link einen Termin über Terminland und folgen Sie den Anweisungen. Zur Online-Belehrung gelangen Sie über diesen Link: Online-Belehrung Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Weitere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier . Wir möchten insbesondere auf die Möglichkeit, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) online durchzuführen, hinweisen. Die Online-Belehrung finden Sie hier . Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu "Welche Gebühren fallen an?"
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Schifferstadt?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Schifferstadt erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Schifferstadt online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Schifferstadt:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.