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Amtliche Beglaubigung in Sankt Augustin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Sankt Augustin bei: Bürgerservice · Sankt Augustin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Sankt Augustin

Bürgerservice · Sankt Augustin

Markt 1, 53757 Sankt Augustin

02241 243-589

buergerservice@sankt-augustin.de

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Benötigte Unterlagen

Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften können grundsätzlich im Bürgerservice vorgenommen werden. Dokumente Wenn Sie eine Beglaubigung eines bestimmten Dokuments (beispielsweise von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw.) benötigen, können Sie dies gegen Vorlage des Originals im Bürgerservice vornehmen lassen. Der Bürgerservice ist jedoch nur befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift der Vorlage bei einer Behörde dient. Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein. Dies bedeutet, dass keinerlei Änderungen vorgenommen worden sein dürfen. Die zu beglaubigenden Unterlagen müssen in lateinischer Schrift sein (Buchstaben des deutschen Alphabets). Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher, zu beglaubigen. Unterschriften Auch Unterschriften können Sie beim Bürgerservice beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text. Ausnahmen • Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier ist das Standesamt zuständig. • Öffentliche Beglaubigungen und eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur von einem Notar vorgenommen werden. • Beglaubigungen von Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Sankt Augustin erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Sankt Augustin, Markt 1, 53757 Sankt Augustin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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