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Steuerklasse ändern in Saarbrücken: Gebühren, Unterlagen & Termin

Steuerklasse ändern erledigen Sie in Saarbrücken bei: Finanzamt Saarbrücken I. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.

Zuständige Stelle in Saarbrücken

Finanzamt Saarbrücken I

Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken, Landeshauptstadt

open "Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

0681 3000-0

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Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse. Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner nicht dauerhaft getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen: • IV/IV • III/V • IV/IV mit Faktor (Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.) Bei Ihrer Heirat oder der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft haben Sie automatisch die Steuerklassen IV/IV erhalten. Wenn eine andere Kombination für Sie insgesamt passender ist, können Sie Ihre Steuerklassen ändern lassen. Dafür müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt gemeinsam einen Antrag stellen. Das gilt auch für einen Tausch der Steuerklassen III und V. Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV muss nur eine Person den Antrag stellen. Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner • beziehen keinen Arbeitslohn mehr • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten • verdienen deutlich mehr Sie können die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln. Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

So läuft es ab

Sie können den Antrag schriftlich oder online bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt stellen: Wenn Sie den Antrag schriftlich abgeben: • Öffnen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung das Antragsformular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen". • Füllen Sie den Antrag elektronisch oder ausgedruckt handschriftlich aus. • Sie unterschreiben beide den Antrag. • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. • Sie erhalten einen Bescheid. Wenn Sie den Antrag online abgeben: • Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat bei ELSTER ein. • Öffnen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen". • Füllen Sie alle entsprechenden Felder aus und senden Sie den Antrag elektronisch ab. • Sie erhalten einen Bescheid.

Gut zu wissen

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Saarbrücken erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt Saarbrücken I, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken, Landeshauptstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Steuerklasse ändern“ in Saarbrücken online?
Für Saarbrücken ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ehegatten und Lebenspartner können die Änderung der Steuerklassen nach § 39 Abs. 6 EStG im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt beantragen — das Gesetz sieht keine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr vor, mehrfache Wechsel sind also möglich. Damit der Wechsel noch im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt wird, ist der Antrag spätestens bis zum 30. November zu stellen.
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Ja. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie elektronisch über Mein ELSTER an das Finanzamt übermitteln; alternativ reichen Sie das Papierformular beim Finanzamt ein. Der Wechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Grundsätzlich kann der Antrag nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner unterschrieben haben. Eine Ausnahme gilt beim Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV: Dieser ist nach § 38b Abs. 3 EStG auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. Lebenspartners möglich — mit der Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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