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Jagdschein beantragen in Saarbrücken: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Saarbrücken bei: Ministerium für Umwelt - Abteilung D - Naturschutz, Forsten - Referat D/4 - Waldwirtschaft, Jagd · Saarbrücken.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.

Zuständige Stelle in Saarbrücken

Ministerium für Umwelt - Abteilung D - Naturschutz, Forsten - Referat D/4 - Waldwirtschaft, Jagd · Saarbrücken

Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Landeshauptstadt

+49 681 501-4500

info@umwelt.saarland.de

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Benötigte Unterlagen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung • Antragsformular für die Erteilung eines Jagdscheins • Nachweis über bestandene Jägerprüfung (beglaubigte Kopie) • Jagdhaftpflichtversicherung (beglaubigter Nachweis); es sei denn Sie sind über die Kollektivhaftpflicht der Vereinigung der Jäger des Saarlandes versichert • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Zur Teilnahme an Bewegungsjagden ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit zu verlangen. • Hierfür ist vorzulegen: Drückjagdnadel der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, oder eine vergleichbare Bescheinigung eines Jagdverbandes oder einer anerkannten Jagdschule des Saarlandes oder eines anderen Bundeslandes. • 2 Passbilder bei Ersterteilung • Einverständniserklärung bei Neuerteilung • Sperrfristbescheinigung bei Wiedererteilung Änderung • Antrag auf Änderung des Jagdscheins • Dokumente zur Änderung persönlicher Daten (z.B. Name, Adresse) • Gegebenenfalls aktualisierter Versicherungsnachweis • Nachweis über geänderte Pachtverhältnisse oder Jagdfläche Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein • Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jagdschein • Kopie des aktuellen Pachtvertrags der betreffenden Fläche • Zustimmungsschreiben oder Bestätigung anderer jagdausübungsberechtigter Personen, falls erforderlich • Kopie des gültigen Jagdscheins

Voraussetzungen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. • Sie haben die Jägerprüfung in schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil erfolgreich bestanden. • Sie verfügen über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung. • Sie erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen, inklusive Zuverlässigkeit. • Sie stellen sicher, dass der Transport Ihrer Jagdwaffen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. • Sie erfüllen die Anforderungen für das rechtmäßige Führen von Jagdwaffen in Deutschland. Änderung • Eine Aktualisierung Ihrer persönlichen Informationen ist erforderlich. • Sie reichen alle notwendigen Unterlagen zur Dokumentation der Änderungen ein. Widerruf/Entziehung Ihr Jagdschein wird widerrufen, wenn: • Ihre Jagdhaftpflichtversicherung nicht mehr gültig ist. • Es ein gesetzlicher Verstoß besteht, der Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt. • Ihr Jagdscheininformationen nicht korrekt oder aktuell sind. Ihr Jagdschein wird entzogen, wenn: • Schwerwiegende Verstöße gegen die Jagdvorschriften vorliegen. • Es behördlich bestätigte Bedenken bezüglich Ihrer Zuverlässigkeit besteht. • Fehlverhalten im Rahmen der Jagdausübung festgestellt wird Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein • Sie besitzen einen gültigen Jagdschein. • Sie haben einen aktuellen Jagdpachtvertrag, der die Nutzung der vorgesehenen Jagdfläche dokumentiert. • Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben für die Eintragung der Jagdfläche in Ihren Jagdschein. • Sie legen die erforderlichen Nachweise zur Nutzung der Jagdfläche bei der zuständigen Jagdbehörde vor.

So läuft es ab

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung • Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde. • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Ihres Pachtvertrags – bei Neuerteilung oder Wiedererteilung auch eine Kopie Ihres Jagdscheins • Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein. Ihr Antrag wird von der Jagdbehörde überprüft und Ihre Dokumente und rechtlichen Voraussetzungen werden • sorgfältig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, fordert die Behörde eine Nachreichung an. • Ihre Jagdfläche wird von der zuständige Jagdbehörde in Ihrem Jagdschein eingetragen • Sie erhalten den Bescheid, der Ihre Berechtigung zur Jagdausübung bestätigt. • Falls es rechtliche Bedenken gibt, wird Ihr Antrag nicht bewilligt. Änderung • Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde. • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter den aktuellen Jagdschein und Nachweise der geplanten Änderung. • Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein. • Ihr Änderungsantrag wird von der Jagdbehörde überprüft und die eingereichten Dokumente werden sorgfältig geprüft.

Gut zu wissen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung Für die Erteilung eines Jagdscheins müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung, die ausreichende Kenntnisse der Tierarten und der Jagdpraxis umfasst. Zudem ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung notwendig. Der Jagdschein berechtigt zur Jagd im gesamten Bundesgebiet und unterliegt bestimmten Regelungen hinsichtlich des Alters und der Zuverlässigkeit. Bei der Neuerteilung eines Jagdscheins, etwa nach Ablauf, müssen dieselben Bedingungen erfüllt sein, wie bei der Erstbeantragung. Falls der Jagdschein Ihnen zuvor entzogen wurde, ist eine Neubewertung Ihrer Zuverlässigkeit zwingend erforderlich. Nach einer Sperrfrist, die von der zuständigen Behörde festgelegt wird, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Die Wiedererteilung eines Jagdscheins kann erforderlich werden, wenn Änderungen in Ihrer Jagdberechtigung eintreten. Hierbei müssen Sie möglicherweise zusätzliche Prüfungen oder Weiterbildungen nachweisen, besonders wenn der Jagdschein über längere Zeit entzogen oder versagt wurde. Ihre Zuverlässigkeit und die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben werden erneut durch die zuständige Jagdbehörde überprüft, bevor der Jagdschein wieder ausgehändigt wird. Tages- und Jahresjagdschein Der Jagdschein ist zeitlich begrenzt und kann für Tages- oder Jahreszeiträume beantragt werden, abhängig von den individuellen jagdlichen Bedürfnissen und Aufenthaltsregelungen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Saarbrücken erledigen?
Zuständig ist: Ministerium für Umwelt - Abteilung D - Naturschutz, Forsten - Referat D/4 - Waldwirtschaft, Jagd · Saarbrücken, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Landeshauptstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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